Das Statistische Bundesamt erfasst mit den Intrastat-Meldungen den tatsächlichen Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge).
Zum Berichtsmonat Januar 2022 gelten nun die neuen europäischen Rechtsgrundlagen der Außenhandelsstatistik. Die Änderungen, die sich auf Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik auswirken, ergeben sich zum Zeitpunkt der Übermittlung des Berichtsmonats Januar 2022 (spätestens am 10. Werktag des Monats Februar 2022).
So muss sowohl in Zollanmeldungen als auch in Intrastat-Eingangs- und Versendungsmeldungen eine neue Liste der Arten des Geschäfts für die Angabe des Erhebungsmerkmals „Art des Geschäfts“ angewendet werden. In Intrastat-Versendungsmeldungen müssen neben den bisherigen Merkmalen dann auch das Ursprungsland der Ware und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsland angegeben werden.
Weitere Infos und einen Änderungsleitfaden hat das Statistische Bundesamt auf dieser Website vorbereitet:
Microsoft unterstützt die Änderungen in definierten Versionen von Microsoft Dynamics 365 Business Central und Dynamics NAV 2017 und NAV 2018. In den weiteren Versionen ist zusätzlich ein Downgrade erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Es sind zwingend Applikationsobjekte auszutauschen!
Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot für die Implementierung für die von Ihnen eingesetzte Version. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.